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lung auf einem Felde zwischen Kamba und Tribur, südöstlich von Mainz, abgehalten. Die sieben Kurfürsten versammelten sich zur Wahl im Chore des Domes zu Frankfurt. Die Krönung und L-albuug des neugewählten Königs durch die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier fanb in Aachen statt.
Der König war oberster Regent, oberster Richter und oberster Felb-herr des Reiches. Er hatte keine feste Residenz, sondern begab sich jeweils dahin, wo die Reichsangelegenheiten feine Gegenwart nötig machten. In verschiedenen Teilen des Reiches waren königliche Paläste (Pfalzen), so in Aachen, Ingelheim, Goslar, auf dem Kyffhänserberg, auf dem Trifels. In den Pfalzen faßen hohe königliche Beamte, die Pfalzgrafen, welche das zu den Pfalzen gehörige Gebiet regierten und an der Stelle des Königs zu Gericht faßen. Der vornehmste dieser Beamten war der zu Aachen, der später als Pfalzgraf bei Rhein unter die höchsten Fürsten des Reiches gehörte. Zur Beratung über wichtige Reichsangelegenheiten würde vom Könige der Reichstag berufen, eine Versammlung aller freien Männer, später nur des hohen Abels. In alter Zeit wurden die Reichstage am liebsten in rheinischen Städten abgehalten.
Die Einkünfte des Königs flössen aus den Erträgnissen der Krongüter und der Allodialgüter des königlichen Hauses, ferner aus den sogenannten Regalien, d. H. Königsrechten, nämlich ans Zöllen und sonstigen Wegegeldern, Bergwerken, Salinen, dem Münzrechte, sowie auch aus gerichtlichen Strasgelbern. Steuern würden im alten deutschen Reiche nicht Bezahlt.
Die Kailerwürde. Tie Krönung Karls des Großen zum Kaiser bedeutete, daß Karl der oberste Gebieter über die Völker des Abendlandes und der Schutzherr der christlichen Kirche sein solle. In der Tat gehorchte seinem Scepter ganz Mitteleuropa und säst ganz West- und Südeuropa. Bei der Teilung des Karolingerreiches durch den Vertrag von Verdun gelangte die Kaiserkrone an die Familie Lothars, der zugleich die Herrschaft in Italien zufiel, und in den nächsten hundert Jahren führten die Könige von Italien den Kaifertitel. Otto der Große vereinigte das Königreich .Italien mit dem beutfchen Reiche und ließ sich 962 zum römischen Kaiser krönen, und die Kaiserwürde blieb den deutschen Königen bis zum Jahre 1806. Seit Kaiser zu frönen hatte nur der Papst das Recht; daher kam es, daß manche Päpste behaupteten, die Kaisermacht sei ein Ausfluß der päpstlichen Gewalt, was sie aber so wenig war, als die Königsmacht ein Ausfluß der Gewalt der Erzbischöse, die den deutschen König salbten und frönten. Es entstanden infolge davon viele und heftige Kämpfe, und mehr als ein Papst verlangte das Recht, die beutsche Königswahl zu bestätigen ober zu verwerfen. Darum traten im Jahre 1338 die deutschen Kurfürsten auf dem sogenannten Königsstuhl — einer Halle mit einer Plattform — bei Reuse zusammen und erklärten, daß ein deutscher König feine Macht nur von Gott habe durch die Wahl der Kurfürsten und keiner Bestätigung durch den Papst bedürfe. Dabei wurde es als selbstverständlich angesehen, daß nur der deutsche König einen Anspruch auf die Kaiserwürde habe. Die deutschen Könige ließen zwischen ihrer Königskrönung und ihrer Fahrt nach Rom zur Erlangung der Kaiserkrone seither oft viele Jahre vergehen, ohne daß ihnen die Ehren und Rechte des Kaisers streitig gemacht würden. So gewohnte man sich baran, das Oberhaupt des deutschen Reiches als Kaiser anzusehen und zu ehren, wettn auch die Krönung durch den Papst nicht erfolgte. Der letzte vom Papste gekrönte Kaiser war Karl V.; die späteren Kaiser würden vom Erzbischöfe von Mainz in Frankfurt gefrönt. Das Reich führte den Ramen „das heilige römische Reich deutscher Ration".
Heerwesen. Das Heer des alten römischen Reiches bestand zuerst aus dem Heerbanne, d. h. dem Aufgebote aller freien, waffenfähigen
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Xxiv. Die Befreiungskriege.
1. Preußens Wiedergeburt. Friedrich Wilhelm Iii.
Durch das Unglück der Jahre 1806 und 1807 war es offen- • bar geworden, daß viele Einrichtungen des preußischen Staates höchst mangelhaft waren. Kurz nach dem Tilsiter Frieden begann König Friedrich Wilhelm Iii., der von 1797 bis 1840 regierte, das Werk der Verbesserung.
Bis dahin hatten die Adeligen alles gegolten, die Bürger und Bauern nichts. Die sogenannten Rittergüter konnten nur von Adeligen gekauft werden; ein Adeliger konnte nur Gutsbesitzer, Offizier oder Beamter sein — jede andere Beschäftigung galt ihm für ungeziemend. Die Bauern waren zum größten Teil Leibeigene der adeligen Gutsbesitzer, d. H. sie wechselten, wenn das Gut verkauft wurde, den Herrn, gegen dessen Willen sie nicht wegziehen, sich verheiraten oder aus irgend eine Art selbständig werden konnten. Den Leuten, die nicht von Adel waren, war der Weg zu höheren Staatsämtern und Offizierstellen verschlossen. Die Stadtbürger dursten bei der Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten nicht mitsprechen, sondern mußten lediglich den Befehlen der königlichen Beamten gehorchen.
Vom Spätjahr 1807 an erließ König Friedrich Wilhelm Iii. eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen, die alle den Zweck hatten, die bürgerlichen Rechte und Freiheiten festzustellen, den Wohlstand zu vermehren und den vaterländischen Sinn zu beleben. Die Leibeigenschaft der Bauern wurde aufgehoben, die Leute von bürgerlichem Stande konnten Rittergüter kaufen, die Adeligen Bauerngüter besitzen und jedes ehrbare Gewerbe treiben; jeder Preuße, ohne Unterschied des Standes, konnte Beamter oder Offizier werden. Die Städteordnung vom Jahre 1808 bestimmte, daß die Stadtbürger ihre Stadtobrigkeiten selbst wählen und ihre städtischen Angelegenheiten selbst verwalten sollten. Bald folgte auch die Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit und die bürgerliche Gleichstellung der Juden. Der Mann, aus dessen Rat der König alle diese Verbesserungen einführte, war ein Edelmann aus dem Rheingau, der Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, welcher mit Recht genannt worden ist „alles Bösen Eckstein, alles Guten Grundstein, aller Deutschen Edelstein". Der Kaiser Napoleon sah recht wohl ein, daß der preußische Staat durch die Tätigkeit des Freiherrn vom Stein eine Kraft gewinne, die der Franzofenherrschaft in Deutschland gefährlich werden sönne; darum erklärte er 1808 den Freiherrn für eine» Unruhestifter und gemeittfchädücheit Menschen, befahl, dessen Güter einzuziehen und ihn selbst zu verhaften. Der König hatte nicht die Macht, feinen Minister zu schützen, und Stein mußte nach Rußland entfliehen.
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wurde sein Sohn Joseph Ii. zum deutschen Kaiser gekrönt. Maria Theresia ernannte ihn zum Mitregenten in den österreichischen Erblanden. Kaiser Joseph Ii. bemühte sich, der Kaisermacht im Reiche wieder zu einigem Ansehen zu verhelfen und besonders die groben Mißbrauche abzustellen, die bei den obersten Reichsgerichten eingedrungen waren.*) Aber seine Bemühungen hatten keinen rechten Erfolg; denn das deutsche Reich bestand nur noch dem Namen nach, und die einzelnen Reichsfürsten betrachteten sich als selbständige Herrscher ihrer Länder und regierten dieselben uach ihrem Belieben.
Nach dem Tode seiner Mutter trat Kaiser Joseph Ii. 1780 die Regierung seiner Erblande an. Während seiner zehnjährigen Herrschaft war sein einziges Bestreben, die Einrichtungen seiner Staaten so viel als möglich nach dem Vorbilde Preußens umzugestalten. Er ordnete an, daß die große Zahl der Klöster verringert und das Übermaß der kirchlichen Feiertage beschränkt wurde. Durch das Toleranzedikt vom Jahre 1781 gewährte er seinen nichtkatholischen Untertanen freie Religionsausübung. Um die Lage des Bauernstandes zu verbessern, hob er die Leibeigenschaft **) aus. Um die Bauernarbeit zu ehren, legte er selbst einmal ans einer Reise in Böhmen die kaiserliche Hand an den Pflug und zog eine Furche.
Nach Josephs Willen sollten alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit verschwinden und in seinen Landen alle Menschen vor dem Gesetze gleich sein. Jeder Untertan, der ein Anliegen vorbringen wollte, hatte stets Zutritt. Mit Stolz nannte er sich einen Freund und Verehrer der Menschheit. Seine edeln und wohlgemeinten Bestrebungen trugen aber nicht die gewünschte Frucht. Weil er alles, auch die kleinsten Dinge, selbst ordnen, selbst regieren wollte, lud er sich eine Arbeitslast aus, die er nicht bewältigen konnte, obgleich er sich vom frühen Morgen bis in die späte Nacht den Regierungsgeschäften widmete. Allen seinen Bestrebungen fehlte nicht der redlichste Wille; aber er griff viele Dinge allzu hastig au, und dadurch wurden die Leute oft ohne Not in ihren Anschauungen und Gefühlen gekränkt. Der Adel und die Geistlichkeit waren über die Beschränkung ihrer
*) Man spottete über die Langsamkeit der Richter: wenn ein Prozeß vor das Reichskammergericht gebracht wird, werden die Schriftstücke zusammengebunden und an der Decke des Gerichtssaales ausgehängt. Dort bleiben sie hängen, bis die Schnüre verfault sind und die Akten den Richtern aus den Kopf fallen. Nur wer brav „schmierte", konnte erwarten, daß die Richter den Prozeß schnell erledigten.
**) Der Leibeigene war in allen Dingen von seinem Gutsherrn abhängig; wollte er sich verheiraten, einen Kauf oder Verkauf schließen, an einen andern Ort ziehen, so konnte dies nur mit Erlaubnis des Gutsherrn geschehen. Der Bauer mußte dem Gutsherrn die Felder bebauen, große Abgaben zahlen usw.
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Extrahierte Personennamen: Joseph_Ii Maria_Theresia Maria Theresia Joseph_Ii Joseph_Ii Josephs
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ältere Linie, Reuß jüngere ßinie, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold), drei freie Städte (Hamburg, Bremen, Lübeck), ein unmittelbares Reichsland <Elsaß-Lothringen). Die oberste Reichsgewalt ruht beim Kaiser, dem Bundesrat, der die einzelnen deutschen Staaten vertritt, und beim Reichstag, der Vertretung des Volkes.
Der Kaiser vertritt das Reich anderen Staaten gegenüber, ernennt die höheren Reichsbeamten, hat den Oberbefehl über die deutsche Armee und Marine, beruft den Reichstag und Bundesrat, unterzeichnet die Reichs-gefetze, erklärt im Namen des Reiches Krieg, fchließt Frieden, kann einzelne Bundesgebiete mit Gewalt dazu anhalten, den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen, ist Landesherr in Elsaß-Lothringen.
Der Bundes rat besteht aus einer bestimmten Anzahl von Vertretern der einzelnen Bundesstaaten, die zusammen 58 Stimmen haben. Die größeren Staaten haben mehr Stimmen, Preußen hat z. B. 17, Bayern 6; jeder Staat hat aber mindestens eine Stimme. Elsaß-Lothringen aber hat keine beschließende, sondern nur beratende Stimme. Der Bundesrat überwacht die Ausführung der Reichsgesetze, berät die Gesetzesvorschläge, die dem Reichstag vorgelegt werden sollen; entscheidet, ob die vom Reichstag gefaßten Beschlüsse Gesetzeskraft erlangen sollen: erläßt ausführliche Bestimmungen, wie die Gesetze zu handhaben sind (Ausführungsverordnungen) und stellt die der Reichskasse schuldigen Beträge fest. Vorsitzender des Bundesrates ist der Reichskanzler.
Die Mitglieder des Reichstages sind die Vertreter des Volkes. Auf je 100000 Einwohner soll ein Abgeordneter gewählt werden. Ihre Zahl beträgt 397. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der 25 Jahre alt ist. Doch werden diejenigen von diesem Recht ausgeschlossen, die unter Vormundschaft stehen, öffentliche Armenunterstützung erhalten, der bürgerlichen Ehrenrechte gerichtlich verlustig sind, die sich im Konkurs befinden. Auch die aktiven Militärpersonen dürfen das Wahlrecht nicht ausüben. Die Wähler wählen den Abgeordneten in geheimer Wahl fofort; dies nennt man eine direkte Wahl. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 25. Jahr erreicht und feit mindestens einem Jahr einem deutschen Bundesstaat angehört hat. Der Reichstag hat das Recht, die von dem Bundesrat gemachten Gesetzesvorfchläge anzunehmen ober abzulehnen; stellt den Plan des Reichshaushaltes ober die Einnahmen und Ausgaben des Reiches fest; übt ein Aufsichtsrecht über die gesamte Reichsverwaltung.
Rrichoämter. Der höchste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er leitet alle inneren und äußeren Angelegenheiten des Reiches, führt den Vorsitz im Bundesrat, vermittelt den Verkehr des Kaisers mit Bundesrat und Reichstag. An der Spitze der verschiedenen Verwaltnngs-zweige (z. B. Rechtspflege, Reichspost, Reichsschatzamt) stehen Staatssekretäre, die den Rang von Ministern haben. Nur die rein militärischen Angelegenheiten leitet der Reichskanzler nicht.
Reichosteuerwksen. Um das große Deutsche Reich zu regieren, um die Ausgaben für Armee und Marine zu becken, bebarf es großer Einnahmen. Eine Reichssteuer, die von dem einzelnen Bürger nach feinem Einkommen erhoben wirb, gibt es nicht. Solche „direkte Steuern" legen die Einzelstaaten auf. Das Deutsche Reich ist auf andere Einnahmequellen angewiesen. Hier sind zu nennen die Zölle. Werden vom Ausland Waren in unser Heimatland eingeführt, so werben Zölle barauf gelegt. So hat man beispielsweise auf 100 Kilogramm auslänbifcher Zigarren 270 Mark Zoll zu entrichten. Weiter erhebt das Deutsche Reich Verbrauchssteuern von Tabak, Salz, Rübenzucker, Bier, Branntwein. Außerbem hat das Reich Einnahmen aus der Stempelsteuer, den Erträgen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung. Genügen die Einnahmen des Reiches nicht, so haben die einzelnen Bundesstaaten die Ausgaben zu
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Deutschlands. In diesem Jahre wurde die Norddeutsche eingerichtet Tie Teutsche Reichspost xst eine Gründung des ^ahrev 18<1. -"ur Bayern und Württemberg haben ihre eigenen Postverwaltungen. )cach g Deutschland und Österreich kostet ein Bries 10 Pfennig, eine Postkarte Pfennig ein Postpaket bis zu 10 Pfund 50 Pfennig. Tie meisten Lander der Erde bilden den Weltpostverein, ^itbem Postwesenistdastele^ aravhenwesen verbunden. Der elektrische Telegraph wurde 1833 von Ganß und Weber erfunden und nachher vielfach verbessert. Dem Postwegen ist auch das Telephon- oder Fernsprechwesen zugeteilt. Erfunden wurde das Telephon 1860 von Reis. Im Jahre 187, ivuröe xn ~eutich= land die erste telephonische Verbindung m Berlin in Betneb ges tz.. Wesentlich trägt zur groszartigeu Entsaltung dev Handele und Lerkehr^ auch unser ausgedehntes Eisenbahnnetz bei. Schon 176/ wurden eiserne Geleise sür Kohlenbahnen in England hergestellt, -tie ^agen würden m!faugs durch Menschen oder Pserbe gezogen. 1829 ersand ^tephenson die Lokomotive. Die erste, mit einer Lokomotive geführte Eisenbahn wnrdt 1829 zwischen Liverpool und Manchester gebaut: 1835 folgte in Deutschland die Bahn von Nürnberg nach Fürth. 1839 wurde die erste elsayischt Eisenbahn zwischen Mülhausen und Thann eröffnet. >as erste Dampfschiff kam 1816 auf den Rhein. Es machte eine Reise Lonbonnach Franksnrt. Heute fahren bentfche Dampfer (Kriegs- und .vandel^ichiffe) ans allen Meeren; der bentfche Handel erhielt einen mächtigen Aufschwung, bei seit 1886 mit Ostasien und Australien bentfche ^ampser einen regel-
11b1 'Gesietz^ttui^Mohle der deutschen Jubriter. Wahrend eines aewaltigen Kampfes mit einem auswärtigen Feinde war das neue Kaiserreich geschaffen worden. Dem jungen Reiche drohte aber bald ein innerer, viel gefährlicheres Feind, der es auf Vernichtung der bestehenden Verhältnisse überhaupt abgesehen hatte. Es sind dies die Lozialdemotraten. Tie Lage der arbeitenden Klassen war in mancher Beziehung hart, wenn ein Unglücksfall, wenn Krankheit eine Familie heimsuchte, oder auch wenn der Arbeiter insolge hohen Alters sein Brot nicht mehr verdienen tonnte. \n solchen Fällen hatten dann die Umstürzler leichtes L-Piel die Unerfahrenen und Unzufriedenen zu betören, auf ihre Seite zu ziehen. Kaiser Wilhelm I. erkannte die drohende Gesahr und suchte ihr durch oerbeperung der Lage der Arbeiter entgegenzutreten. „Unsere Kaiserlichen Pt lichten gebieten uns," sprach er in der Botschast des Jahres 1888, „tein in Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um bxe Bes ] e = rung der Lage der Arbeiter und den Frieden der Beruss-tlassen unter einander zu fördern, so lange Gott un» Frij gibt zu wirken." Drei Gesetze, die die Krankenversicherung, Unfallversicherung, die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffen müssen hier zur Sprache kommen, da sie zugleich auch die Hingabe und^ Ptiw-rreue zeigen, mit der die hohenzollerischen Kaiser tu väterlicher Fürsorge zum Wohle ihrer Untertanen gewirkt haben. _ , m
1. Krankenversicherung. Alle Personen, welche in Lyabrtten, Bergwerken, bei Bauten, ini Handwerk, im Handel, in Land- und Forstwirtschaft occicit Lohn ober (Sei)eilt betuernb beschäftigt finb, minien einer Av reinst, nf enu angehören. Die Mitglieder erhalten als gesetzliche Mindestleistungen Trete ärztliche Behandlung, sreie Arznei und dazu noch Krankengelder vom dritten Tage der Erkrankung ab bis nach Ablauf von dreizehn Wochen. Das Krankengeld beträgt für jeden Tag die Hälfte des ortsüblichen -r.age-lohnes gewöhnlicher Arbeiter. Beim -tobe eines Arbeiters wird außerdem an seine Hinterbliebenen ein Sterbegelb im zwanzigfachen Betrage des ortsüblichen Tagelohnes ausbezahlt. Ilm diese Unterstützungen den Krausttx geben zu können, werden wöchentliche Beiträge bezahlt, die l‘/a °/o bis 2 °/0
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Deutschland Berlin England Liverpool Deutschland Nürnberg Mülhausen Rhein Lonbonnach_Franksnrt Ostasien
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wird sie gegen eine neue Karte und Bescheinigung für die alte umgetauscht. Für Arbeiter und Arbeiterinnen, welche nicht jeden Tag und nicht immer bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, hat derjenige Arbeitgeber die Wochenmarke aufzukleben, welcher den Arbeiter in der betreffenden Woche zuerst beschäftigt hat. Das ist der Fall z. B. bei Wäscherinnen, Nähermnen,
Taglöhnern u. a. m. , . L pi o „ . , t ... ,
Die Hälfte der Beiträge, dre für mindestens 5 Jahre bezahlt Und, wird beim Tode eines verheiratet gewesenen Versicherten an dessen Ehefrau M zurückerstattet. Ist diese auch nicht mehr am Leben, so erhalten dre Kruder ' unter 15 Jahren das Geld. Verheiratet sich eine werbliche Person, dre 5 Jahre versichert war, so erhält auch sie die Hälfte des ernbezahlten Geldes, das also von ihr stammt, zurück. Invaliden- und Altersrente werden vom Postamte unentgeltlich ausbezahlt.
Die Gesamtsumme der gezahlten Entschädigungsbeträge (Renten re.) beläuft sich im Rechnungsjahr 1900 auf 86 649 946 M. gegen 78 680 632 M. im Jahre 1899. In den Jahren 1891—1900 wurden insgesamt an Reuten bezahlt 456 101 337 Jk Diese Summen zeigen das großartige Frredens-werk, das das Ende des ersten deutschen Kaisers krönte, das Wilhelm Ii. fortsetzte, in glänzendstem Lichte. Kein anderer Herrscher hat bis jefet in dieser Weise für sein Volk gesorgt, wie Wilhelm I., Wrlhelm Ii. Möge Gottes reichster Segen auch fürderhin aus der liebenden Fürsorge der ersten Deutschen Kaiser um ihr Volk ruhen!
i 5. Kaiser Wilhelm I.
Kaiser Wilhelm I. wurde am 22. März 1797 in Berlin geboren. Sein Vater war der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm, der im November 1797 als Friedrich Wilhelm Iii. den preußischen Königsthron bestieg, seine Mutter, die Kronprinzessin Luise, die später so hochberühmte Königin Luise von Preußen.
Die Jugendzeit des Prinzen war keineswegs glücklich. Im Jahre 1806 und 1807 fielen die Franzosen in das Land, und die königliche Familie mußte sich vor Napoleon I. nach Königsberg, ja nach Memel flüchten. Im Frieden von Tilsit*) wurde dem König die Hälfte seines Landes genommen, die Franzosen besetzten den anderen Teil. Im Jahre 1810 beweinte Prinz Wilhelm den Tod seiner Mutter, einer Frau, die durch Schönheit, Anmut und Herzensgüte hervorragend war.
Im Jahre 1829 vermählte sich Prinz Wilhelm mit der Prinzessin Augusta von Sachsen-Weimar. Zwei Kinder entsprotzten der Ehe: der nachmalige Kaiser und König Friedrich Iii. und die Großherzogin Luise von Baden.
Nach dem Tode des Vaters führte zunächst Wilhelms älterer Bruder als Friedrich Wilhelm Iv. das Scepter im Königreich Preußen. Als dieser von einer unheilbaren Krankheit befallen wurde, übernahm Prinz Wilhelm im Jahre 1858 die Regierung. Nach dem Tode seines Königlichen Bruders bestieg er deu Thron seiner Ahnen im Jahre 1861. Am 18. Januar 1871 wurde
*) Vergl. S. 118.
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Extrahierte Ortsnamen: Wrlhelm Gottes Berlin Königsberg Sachsen-Weimar Baden
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Peter in 36 Regierungsjahren ans Rnßland gemacht. Aber da er und seine nächsten Nachfolger bei dem russischen Adel und Volke mehr Widerstand als Hilse fanden und deswegen immer Ausländer, besonders Deutsche und Franzosen, herbeirufen und ihnen die höchsten Stellen übertragen mußten, gelang es nie vollständig, aus dein halbbarbarischen Volke ein zivilisiertes zu machen. Das russische Reich wuchs allmählich zu einem riesigen Umfang an; aber es fehlte fortwährend an der inneren Ruhe, ohne die ein gesunder Fortschritt der Bevölkerung zur höheren '-Bildung unmöglich ist. Ein so ausgedehntes Reick) und eine so wenig gebildete Bevölkerung können nur durch unbeschränkte Gewalt eines Alleinherrschers zusammengehalten werden. Bis (tutjme neueste Zeit war das russische Reich der Schauplatz von Ausständen und Verschwörungen, und von Peters des Großen Nachfolgern endeten vier*) ihr Leben durch Meuchelmord.
X. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Im Jahre 1497 entdeckte Sebastian Cabot mit Schiffen, die der König von England hatte ausrüsten lassen, die Ostküste von Nordamerika. Ungefähr- hundert ^ahre später nahm der britische Admiral Walter Raleigh den ganzen Küstenstrich für die Krone Englands in Besitz und nannte ihn Virginien. Von nun an wanderten von Zeit zu Zeit größere Gesellschaften von Ackersleuten, Hirten, Handwerkern aus England und Irland hinüber und gründeten Niederlassungen, denen von den englischen Königen die nämlichen Rechte erteilt wurden, welche die eng. lischen Untertanen besaßen. Die gedrückte Lage der unteren Volksklassen im 18. Jahrhundert, der Mangel an persönlicher Freiheit, die Steuerlast und Lebensuot bewirkten, daß aus allen Ländern Westeuropas, besonders auch aus Deutschland, unzählige fvtnnilien daraus bedacht waren, in Amerika eine neue Heimat )u suchen. Die englische Regierung bemühte sich, die Auswanderer in ihre nordamerikanischen Kolonien zu ziehen, und erteilte darum diesen große Freiheiten, insbesondere das Recht, sich ihre Verfassung und Gesetze selbst zu geben, eo wurde für die Europäer Nordamerika das Land der bürgerlichen und religiösen Freiheit.
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung nahmen der Ackerbau und der Handel und dadurch der Wohlstand der Kolonien einen außerordentlichen Aufschwung, so daß sie der englischen Staatskasse an Steuern 30 Millionen Mark bezahlen konnten. Die
*) Iwan Iv. entthront 1741, ermordet 1764; Peter Iii. 1762; Paul I. 1801 durch Verschwörungen der Hofleute; Aterander Ii. 1881 durch eine revolutionäre Mörderbande.
Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte.
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Extrahierte Personennamen: Peter Peters Sebastian_Cabot Walter_Raleigh Peter_Iii
Extrahierte Ortsnamen: Nordamerika England Nordamerika Englands England Irland Westeuropas Deutschland Amerika Berger-Stehle
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im Elsaß für 80000 Gulden an den Herzog Karl den Kühnen von Bnrgnnd.
In dessen Namen regierte diese Länder ein Edelmann ans dem Sundgau, Peter von Hagenbach. Zu Ensisheim hatte dieser Tyrann feinen Sitz aufgeschlagen und suchte von dort aus-die Gegend mit Steuern heim, die er aus Wein und Lebensrnittel legte. Mit rücksichtsloser Härte verfuhr er gegen alle, die sich zu zahlen weigerten.
Aber er hatte noch anderes vor; Peter wollte feinem Herrn auch die kaiserlichen Städte im Elsaß unterwerfen, und Mülhausen sollte zuerst daran kommen. Die Einwohner von Mülhaufen waren sehr verschuldet; Peter von Hagenbach versprach viel Geld und alle Schulden zu bezahlen, wenn die Stadt dem Herzog den Eid der Treue schwören wolle; geschehe das nicht freiwillig, so werde er die Stadt mit Gewalt nehmen. Herzog Karl kam selbst mit 5000 Mann, um die Stadt zu bezwingen. Aber die Regenwochen im Frühjahr und die daraus entstandenen Überschwemmungen der Jll nötigten ihn, von feinem Vorhaben abzustehen. Es war klar, daß der Herzog in günstigerer Zeit wieder kommen werde. In dieser Not wandten sich die Bürger von Mülhaufen an die rheinischen und schwäbischen Städte und baten um Hilfe und Unterstützung. Und siehe! die Opferwilligkeit war so groß, daß mit dem eingegangenen Gelde nicht nur die Schulden der Stadt Mülhaufen gezahlt, sondern auch die 80000 Gulden entrichtet werden konnten, um die der Herzog von Tirol Land und Leute Karl dem Kühnen verpfändet hatte. Unglaubliche Freude herrschte im ganzen Ob er-Elf aß ob dieser Nachricht. Sofort verjagten einzelne Gemeinden die burgundifchen Beamten, und von dem herzoglichen Vogte wollte niemand mehr etwas wissen.
Um sich in den Besitz einer festen Stadt zu fetzen und von da aus den Widerstand des Volkes zu brechen, zog Peter von Hagenbach in der Karwoche des Jahres 1474 nach Breifach. Am Karfreitage drang er mit feinen Soldaten in die Kirche, als eben der Pfarrer auf der Kanzel die Leidensgeschichte des Herrn vortrug. Der Pfarrer mußte heruntersteigen; die Bürger sollten fofort die Spaten ergreifen und Gräben und Schanzen aufwerfen. Aber bald schlug die Stunde der Rache.
Unter den Leuten Hagenbachs war ein Hauptmann, namens Vögelin. Ihm war das Treiben feines Herrn zu toll geworden; deshalb verabredete er mit den Bürgern, sich der Person des Vogtes zu bemächtigen. Ans allen Gaffen drangen sie hervor, umringten Sen Wüterichs und nahmen ihn gefangen. Als burgundifche Truppen zu feiner Befreiung heranrückten, wurden sie zurück-geschlagen. Peter von Hagenbach stellte man vor ein Gericht,
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Sehr zahlreich waren im deutschen Reiche die Klöster. Unter diesen Zeichneten sich besonders die des Benediktinerordens aus durch Pflege der Wissenschaften und Künste, durch Sorge für deu Unterricht der Jugend, sowie durch Beförderung des Ackerbaues und der Gärtnerei. Dies gilt vornehmlich von den Klöstern Tegernsee, St. Gallen, Reichenau, Clüuy, St. Blasien, Hirsau, Hersfeld, Fulda.
Die Städte. Schon vor der Völkerwanderung gab es in Deutschland viele Städte, die von den Römern gegründet worden waren, so Breisach, Straßburg, Speier, Worms, Mainz, Bonn, Köln, Trier, Baden, Augsburg, Regensburg, Passau. Andere Städte entstanden erst später im Anschlüsse au eine Kirche, ein Kloster, ein festes Schloß, oder durch Erweiterung eines Dorfes in günstiger Verkehrslage. Unter Heinrich I. wurden viele Dörfer und Flecken mit Mauern versehen und erhielten Stadtrechte. Die Einwohner der Städte trieben ursprünglich Ackerbau wie die Landbewohner: im Verlause der Zeit verlegten sie sich auf das Handwerk und den Handel. Die Bürger einer Stadt hatten nicht alle die gleichen Rechte. Man unterschied die Geschlechter, d. h. die alteingesessenen reichen Bürgerfamilien, auch Adelige, die das Bürgerrecht hatten, und die Handwerker oder Zünfte; aus den Geschlechtern wurden die Stadtobrigkeiten gewählt; die Handwerker konnten wählen, aber nicht gewählt werden. Die Leute des gleichen Handwerks bildeten eine Zunft; der Zunftmeister und die Zuuftältesteu hatten darüber zu wachen, daß die Meister, Gesellen und Lehrlinge ehrlich arbeiteten und einen ehrbaren Wandel führten. Wenn der Handwerksgeselle aus Wanderschaft ging, so fand er überall bei seiner Zunft sozusagen eine zweite Heimat. Im vierzehnten Jahrhunderte erhielten die Zünfte Anteil an der Stadtregierung. Die Städte waren teils Reichsstädte, teils Landstädte. Die Reichsstädte hatten nur den Kaiser als Herrn über sich und übertrafen an Macht und Ansehen manchen Fürsten, so Straßburg, Köln, Lübeck, Nürnberg, Augsburg. Die Landstädte waren einem Fürsten, Bischof, Kloster, oder auch einem einfachen Adeligen untertan.
Die deutschen Städte waren ausgezeichnet durch die Schönheit ihrer Kirchen, Rathäuser und öffentlichen Plätze; die Straßen waren allerdings meist eng und krumm; denn, weil die Städte durch Mauern mit Türmen und durch Gräben befestigt waren, mußte man eng bauen. Die Häufer waren bequem und wohnlich gebaut und mit soliden, oft kostbaren Geräten eingerichtet; reiche Familien der Reichsstädte besaßen oft nicht weniger Silbergeschirr und sonstige Kostbarkeiten als heutzutage mancher Fürst.
Der Stolz der Stadtbürger war Tüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Rührigkeit im Geschäfte, Handel oder Handwerk und Ehrbarkeit im Wandel. Von ihrer Frömmigkeit geben heute noch die herrlichen Kirchen der alten Städte Zeugnis, von ihrer Mildtätigkeit die Stiftungen für Arme und Kranke. Dabei waren sie wehrhaft, und jede Stadt besaß ein Bürgerheer, so gut bewaffnet und geübt, daß sie feindlichen Angriff der Fürsten und Adeligen abwehren konnte; wo die Wehrkraft einer Stadt nicht ausreichte, taten sich mehrere Städte zu Schutz und Trutz zusammen.
Durch die Städte gingen die großen Landstraßen, aus denen die Kaufmannsgüter befördert wurden; in den Städten wurden die Jahrmärkte gehalten, und von Handwerkern wurde alles verfertigt, was der Bürger und der Landwirt, der Geistliche und der Kriegsmann an Gewand, Geräten, Waffen bedurfte. Daher war Wohlstand und Reichtum in den Städten. Die Bürger lebten behaglich und ließen sich an Speise, Trank, Kleidung nichts abgehen. Zu Zeiten mußten die Obrigkeiten einschreiten, weil Wohlleben und Kleiderpracht übertrieben wurden. Nicht nur Gewerbe und Handel, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden in den deutschen Städten gepflegt. Geschickte Baumeister waren überall zu finden; noch
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Stifte in weltliche Herrschaften verwandelt und unter die Reichsritter verteilt werden. Die Bauern, welche von ihren geistlichen und weltlichen Herren hart bedrückt wurden, waren unruhig und rüsteten sich zum Aufstande. Als Schutzherr der Kirche'hatte Karl die Pflicht, nach Abstellung der Mißbrauche zu streben; allein dies war durch den Ablaßstreit und seine Folgen sehr erschwert worden. Dazu kam noch, daß König Franz I. von Frankreich, der durch Bestechung deutscher Fürsten vergeblich nach der Kaiserkrone gestrebt hatte, den jungen Kaiser mit Krieg bedrohte und die Türken aufhetzte, daß sie von Osten her in das deutsche Reich einfielen.
Auf dem Reichstage zu Worms (1521) versuchte Karl die kirchlichen Streitigkeiten durch Strenge zu unterdrücken; gleichzeitig gab er sich Mühe, den Papst zu einer Kirchenverbesserung zu bewegen. Er bewirkte, daß sein Lehrer, der fromme Bischof von Utrecht, Adrian Vi., zum Papst gewühlt wurde; aber sein Nachfolger Clemens Vii. schloß einen Bund mit dem Könige von Frankreich gegen den Kaiser. Allerdings erfocht Karl einen glänzenden Sieg bei Pavia und nahm den französischen König gefangen, und die deutschen Landsknechte erstürmten und plünderten Rom; aber dadurch wurde die Berufung einer allgemeinen Kirchenversammlung vorerst unmöglich gemacht.
Während Karl in Italien gegen die Franzosen kämpfte, griff Franz von Sickingen den Kurfürsten von Trier an. Der Kurfürst von der Pfalz und der Landgraf Philipp von Hessen kamen dem Trierer zu Hilfe. Franz von Sickingen mußte die Belagerung von Trier ausgeben und zog sich in seine feste Burg Landstuhl zurück. Hier wurde er von den Verbündeten belagert und verlor sein Leben durch einen Kanonenschuß.
2. Der Bauernkrieg.
3ni Sommer des Jahres 1524 brach am Oberrhein ein Ausstand der Bauern aus, der sich in Jahresfrist über das Elsaß, den Breisgau, Schwaben, Franken bis nach Sachsen und Thüringen verbreitete. Die Bauern waren von ihren geistlichen und weltlichen Grundherren stark bedrückt und mußten große Abgaben zahlen. Sie taten sich daher zu Bündnissen zusammen, um sich von den Grundherren freizumachen. Sie wollten sortan nur dem Kaiser und dem Reiche untertan sein und nicht mehr Lasten tragen, als durch Recht, Billigkeit und Gottes Wort geboten sei. Als Bündniszeichen hatten sie auf ihren Fahnen einen Bauernschuh, den Bundschuh, und davon gaben sie dem Bündnisse selbst den Namen „Bundschuh". Am härtesten wurden die Klöster mitgenommen. Sie wurden ausgeplündert, ihre Zinsbücher zerrissen, die Kirchen geschändet, verwüstet und in
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Franz_I._von_Frankreich Franz_I. Karl Karl Adrian_Vi Clemens_Vii Karl Karl Karl Karl Franz_von_Sickingen Franz Philipp_von_Hessen Philipp Franz_von_Sickingen Franz
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